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KHSFV - Hammerlit erhält Berechtigung als IT-Dienstleister

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Wir haben erfolgreich die vom Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) angebotene Schulung absolviert und erhielten somit die Berechtigung als zertifizierter IT-Dienstleister nach § 21 Absatz 5 Satz 1 Krankenhausstrukturfonds-Verordnung (KHSFV).

Damit erbringen wir den Nachweis über die notwendige Eignung, Feststellungen zu treffen, ob informationstechnische Maßnahmen im Rahmen des Krankenhauszukunftsfonds, die Voraussetzungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 6, 8 und 10 KHSFV und dem Krankenhausfinanzierungsgesetzes erfüllen.

Wir freuen uns darüber, unsere Kunden auch auf diesem Weg weiter beraten und unterstützen zu können.

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