Nachrichten

Auswirkungen des Pflegestärkungsgesetz II auf Krankenhäuser und Pflegeheime

Pflegestaerkungsgesetz.jpg

Zum Ende des Jahres 2015 wurde das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) beschlossen. Seit dem 01.01.2016 treten die neuen Regelungen in Kraft.

Grundsätzlich ist eine Verbesserung der Pflegesituation für Patienten und betreuende Angehörige das Ziel. Neben diesen sehr löblichen Zielen entstehen jedoch auch Herausforderungen für Krankenhäuser, Pflegeheime und Dienstleister wie ambulante Pflegedienste.

Zudem soll das Jahr 2016 als Praxistest der am 01.01.2017 einzuführenden Pflegegrade dienen. Vor allem die Überführung der 3 Pflegestufen zu 5 Pflegegraden in Krankenhausinformationssystemen (KIS) und Pflege-Software ist eine offensichtliche Aufgabe. In Zeiten der Digitalisierung der Pflege durch Einführung derMobilen Visite stellt diese Änderung eine Herausforderung für den gesamten Sektor dar.

Bei der Bewältigung dieser Aufgabe ist es ratsam, sich auf Experten zu verlassen. Nur mit Erfahrung und Fachwissen ist der Weg in eine bessere Patientenversorgung möglich.

Neu ist die automatische Offerte einer Pflegeberatung. Diese soll an die Inanspruchnahme von Pflegeleistungen bei der Pflegeversicherung gekoppelt sein.

Eine weitere Aufgabe, speziell für das Management von Alten- und Pflegeheimen, ist die Anpassung der Personalschlüssel, sowie die Vereinbarung neuer Pflegesätze. Bei der Bewertung des Personalbedarfs ist es wichtig, auch andere Einflussfaktoren im Blick zu haben. Beispielsweise sollte die Logistik in der Pflege mit möglichst wenig Personalbedarf zu bewältigen sein, damit die gewonnen Zeit für die Betreuung der Patienten eingesetzt werden kann.

Weitere Informationen zum Pflegestärkungsgesetz II liefert das Bundesministerium für Gesundheit

nach oben